Wie funktionierts?
Wie Funktioniert Das Mit Dem Führerschein (Am Beispiel Der Klasse B) ?
Nachdem Ihr euch für uns als Fahrschule eures Vertrauens entschieden habt, müsst Ihr bei uns vorbeischauen und einen so genannten Ausbildungsvertrag unterschreiben. Im Ausbildungsvertrag werden alle Daten und die jeweils aktuellen Preise sowie die Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten. Bei der Anmeldung bitte euren Personalausweis mitbringen.
Und dann kommt natürlich gleich die nächste Frage, die sich jedermann stellt!
Wie oft muss ich zum Theorieunterricht, wie viel Fahrstunden brauche ich und wann bekomme ich endlich meinen Führerschein?
Den Theorieunterricht müssen generell alle, die noch keine gültige Fahrerlaubnis besitzen 14 mal besuchen. Diese 14 mal setzen sich aus 12 mal Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 mal) und 2 mal Zusatzwissen Klasse B zusammen. Wir legen allen Fahrschülern nahe, jedes Thema 1 mal zu besuchen, damit jeder auch alles mitbekommt.
Leider kann man nach 14 Unterrichtseinheiten nicht automatisch zur Theorieprüfung. Dazu müsst Ihr erstmal eure „Unterlagen“ abgeben (am besten so schnell wie möglich, da die Bearbeitungszeit etwa vier bis sechs Wochen dauert).
Unter Unterlagen verstehen sich:
Ein Passfoto (Ohne Kopfbedeckung, Format 35 Mm X 45 Mm)
Ein Sehtest
Ein Nachweis Über Den Besuchten Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen „
Einen Antrag Auf Fahrerlaubnis (Bekommt Ihr Bei Uns)
Einen Unterschriftenaufkleber (Bekommt Ihr Bei Uns)
Und Euren Ausweis (Oder Reisepass
- Antrag
2. Theorieunterricht
3. Praxisunterricht
4. Prüfung
Praktische Fahrstunden könnt ihr im Prinzip sofort nach der Anmeldung nehmen. Sinnvoller ist es erst ein paar Theoriestunden zu besuchen.
Wie viele Fahrstunden der jeweilige Fahrschüler braucht, kann euch leider keiner im Voraus sagen. Das hängt immer vom Können der einzelnen Person ab.
Was auf jeden Fall vorgeschrieben ist, sind die besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten). Davon braucht ihr 12. Diese 12 Sonderfahrten setzen sich zusammen aus Schulungen auf Bundes- und Landstraßen (5 mal 45 Minuten Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten), Schulungen auf Autobahnen (4 mal 45 Minuten Autobahn, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) und Schulungen bei Dämmerung und Dunkelheit (3 mal 45 Minuten zusätzlich zu den Schulungen auf Autobahnen und Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten).
Die Theorieprüfung findet alle zwei Wochen statt (im Rot-Kreuz Haus in Feuchtwangen).
Die praktische Prüfung könnt Ihr erst absolvieren, nachdem ihr die theoretische Prüfung bestanden habt. Die zulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 (nur 2 mal 5 Fehlerpunkte gelten als nicht bestanden).
Die praktische Prüfung findet danach mit Absprache des Fahrlehrers statt ( je nach Leistungsstand bzw. Prüfungsreife ).
Bitte bringt immer euren Ausweis mit.
So wisst ihr grob wie`s abläuft.
Viel Spaß und Erfolg bei dem Erwerb des Führerscheins!
Führerscheinklassen:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15kW
Mindestalter:
a:24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
b:21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
c:20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
Krafträder mit und ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm
(zunächst nur für Krafträder bis max. 35 kW/48 PS,
Verhältnis Leistung zur Leermasse: max 0,2KW/kg)
Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW.
Leistung zur Leermasse 0,1KW/kg
Moped, Mokick (max. 50 ccm und max. 45 km/h)
Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger
mit einem definierten Gewichtsverhältnis.
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.
Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
Kraftwagen mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und
Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis.
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12000 kg zulässiger Gesamtmasse).
Omnibusse
Omnibusse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Omnibusse mit bis zu 16 Fahrgastpätzen
Kombination auf Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12000 kg zulässiger Gesamtmasse)
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitmaschinen bis 40 km/h, 25 km/h mit Anhänger
Land-oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht
mehr als 60 km/h).
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Zugmaschinen bis 40 km/h.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15kW
Mindestalter:
a:24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
b:21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
c:20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
Krafträder mit und ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm
(zunächst nur für Krafträder bis max. 35 kW/48 PS,
Verhältnis Leistung zur Leermasse: max 0,2KW/kg)
Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW.
Leistung zur Leermasse 0,1KW/kg
Moped, Mokick (max. 50 ccm und max. 45 km/h)
Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger
mit einem definierten Gewichtsverhältnis.
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.
Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
Kraftwagen mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und
Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis.
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12000 kg zulässiger Gesamtmasse).
Omnibusse
Omnibusse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Omnibusse mit bis zu 16 Fahrgastpätzen
Kombination auf Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12000 kg zulässiger Gesamtmasse)
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitmaschinen bis 40 km/h, 25 km/h mit Anhänger
Land-oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht
mehr als 60 km/h).
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Zugmaschinen bis 40 km/h.